Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage aller vertraglichen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen mit people for promotion (Inhaber: Stephan Düx). Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs berührt nicht die Rechtsgültigkeit der vertraglichen Vereinbarungen.
3. Nur schriftlich erteilte Aufträge oder Auftragsänderungen sind verbindlich.
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung des Auftrages zustande. Mit Auftragsvergabe bzw. Auftragsannahme akzeptieren Sie diese AGBs.
II. Urheberrechtliche Nutzungsrechte
1. people for promotion ist eine geschützte und eingetragene Wortmarke. Die Nennung, Verwendung und Nutzung der Wortmarke people for promotion bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
2. Die von people for promotion erstellten Präsentationen, Konzepte, Projektpapiere und Layouts sind geistiges Eigentum von people for promotion. Sie sind ausschließlich für den Vertragspartner eines jeweiligen Auftrages bestimmt und dürfen Dritten ohne die Zustimmung von people for promotion nicht zugänglich gemacht werden. Sollte es nicht zu einer Auftragserteilung kommen, so sind alle vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte weder original noch in abgeänderter Form zu nutzen. Eine teilweise oder komplette Realisierung bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von people for promotion.
3. people for promotion ist berechtigt, alle während der Aktion aufgenommenen Dokumentationen, einschließlich Bild- und Filmaufnahmen, uneingeschränkt für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen.
4. Durch Auftragserteilung berechtigt der Auftraggeber people for promotion widerruflich seinen Namen und sein Logo als Referenz zu verwenden.
III. Zahlungsbedingungen
1. Alle Angebote von people for promotion verstehen sich grundsätzlich rein netto. Der Gesamtbetrag ist, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, wie folgt zu begleichen:
• 30% der Auftragssumme bei Vertragsschluss
• 30% der Auftragssumme bei Projektstart
• 40% der Auftragssumme binnen 14 Tagen nach Auftragserfüllung
2. people for promotion wird bei Zahlungsverzug Mahngebühren und Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnen.
3. Der Auftraggeber kann bis zum Veranstaltungstag vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf der Schriftform. Durch Stornierung des Auftrages verpflichtet sich der Auftraggeber zur Leistung von Schadensersatz wie folgt:
• Rücktritt bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60% des Honorars
• Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Honorars
• Danach 100% des Honorars auch bei Nichtinanspruchnahme einer Leistung
IV. Durchführung des Auftrages
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die notwendigen Voraussetzungen für die Erfüllung des Auftrages zu schaffen, sofern sie nicht Bestandteil der zu erbringen den Leistung sind. Hierzu gehören Genehmigungs- und Anmeldeverfahren, Gebühren, Auflagenerfüllung und Sicherheit.
2. Der Abschluss aller zur Erfüllung des Auftrages notwendigen Verträge erfolgt im Namen des Kunden. people for promotion wird vom Kunden bevollmächtigt, alle Verträge, die notwendig sind, im Namen des Kunden abzuschließen.
3. Die Veranstaltung findet im Namen des Auftraggebers statt. Alle beauftragten Personen handeln im Auftrag des Kunden. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden die im Rahmen dieser Veranstaltung entstehen. Ausgenommen hiervon sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
4. Wird die Durchführung des Auftrages ganz oder teilweise verhindert, und ist der Kunde oder Auftraggeber hierfür verantwortlich, so behält people for promotion den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. people for promotion behält auch Anspruch auf das Honorar, sofern keiner der Vertragspartner den Hinderungsgrund zu verantworten hat (höhere Gewalt o.ä.).
5. Bei Nichterbringung der Vertragsleistung durch people for promotion oder deren Beauftragte infolge von Krankheit oder höhere Gewalt entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Die Hinderungsgründe werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und auf Anforderung nachgewiesen.
V. Haftung
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet eine in der Höhe ausreichende Versicherung gegen Schäden aller Art im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung abzuschließen, sofern eine solche Versicherung nicht Teil der vereinbarten Leistung seitens people for promotion ist.
2. Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern von people for promotion verursacht worden sind, haftet people for promotion nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
3. people for promotion haftet nicht für Schäden, die durch Besucher einer Veranstaltung verursacht worden sind.
4. Im Falle schuldhafter Nichterfüllung des Vertrages haftet people for promotion maximal in Höhe der vereinbarten Vergütung für den Teil der Leistung, der nicht vertragsgemäß erbracht worden ist. Eine Geltendmachung weiterer Schadensansatzsprüche gegenüber people for promotion ist ausgeschlossen.
VI. Geheimhaltung
1. Die Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Zusammenarbeit Vertraulichkeit hinsichtlich sämtlicher Vertragsinhalte zu. Im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdende Informationen und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln.
2. Die Vertragspartner verpflichten sich insbesondere dazu, keinem Dritten Informationen weiterzuleiten oder Auskunft über vereinbarte Honorare zu geben.
VII. Konkurrenzschutz
1. Die von people for promotion vermittelten Personen dürfen für die Dauer von 24 Monaten vom Auftraggeber weder angefragt noch gebucht werden. Dies gilt auch für eine aushilfsweise Tätigkeit oder eine feste Anstellung.
2. Im Falle eines Verstoßes ist people for promotion berechtigt einen Schadensersatz von 2.000 € pro Person zu verlangen. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Diese AGB enthalten nur die allgemeinen Rahmenbedingungen. Ergänzende Punkte werden beim einzelnen Vertragsabschluss gesondert verzeichnet.
2. Gerichtsstand ist Köln.