Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Düx GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Düx GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

II. Vertragsschluss
1. Angebote der Düx GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die beidseitige Unterzeichnung eines Vertrages zustande.
3. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.

III. Urheber- und Nutzungsrechte
1. Sämtliche von der Düx GmbH erstellten Konzepte, Präsentationen, Entwürfe, Layouts, Texte, Planungen und sonstigen kreativen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder im Original noch in bearbeiteter Form genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
2. Kommt ein Auftrag nach Präsentation oder Angebotserstellung nicht zustande, verbleiben sämtliche Rechte an den vorgelegten Unterlagen bei der Düx GmbH.
3. Die Düx GmbH ist berechtigt, während oder nach Durchführung eines Projektes erstellte Dokumentationen, Foto-, Video- oder Tonaufnahmen für eigene Werbe- und Präsentationszwecke zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
4. Der Auftraggeber gestattet der Düx GmbH, Name und Logo seines Unternehmens als Referenz zu verwenden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

IV. Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
– 30 % der Auftragssumme bei Vertragsschluss,
– 30 % bei Projektbeginn,
– 40 % innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsabschluss.
2. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Bei Zahlungsverzug ist die Düx GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu berechnen (§ 288 II BGB). Mahnkosten können zusätzlich geltend gemacht werden.
4. Rücktritt durch den Auftraggeber ist schriftlich zu erklären. Bei Stornierung werden folgende Ausfallentschädigungen fällig:
– bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 % des vereinbarten Honorars
– bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
– danach: 100 %, auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung

V. Durchführung des Auftrags
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung notwendigen Genehmigungen, Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen zu veranlassen, soweit diese nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil der Leistung der Düx GmbH sind.
2. Die Düx GmbH ist berechtigt, im Namen und im Auftrag des Auftraggebers Verträge mit Dritten abzuschließen, soweit dies zur Erfüllung des Auftrags erforderlich ist.
3. Die Veranstaltung oder Aktion findet grundsätzlich im Namen des Auftraggebers statt. Dieser haftet für sämtliche Schäden, die durch seine Mitarbeiter, Teilnehmer oder Besucher verursacht werden.
4. Wird die Durchführung eines Auftrages durch Umstände verhindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch der Düx GmbH in voller Höhe bestehen.
5. Wird die Durchführung durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streik, Krankheit oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse unmöglich, entfällt die Leistungspflicht. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

VI. Haftung
1. Die Düx GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine angemessene Veranstaltungsversicherung abzuschließen, sofern dies nicht Bestandteil des Leistungsumfangs der Düx GmbH ist.
4. Die Haftung für Schäden durch Dritte, Teilnehmer oder Besucher einer Veranstaltung ist ausgeschlossen.

VII. Geheimhaltung & Datenschutz
1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
2. Die Düx GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, BDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

VIII. Konkurrenzschutz
1. Vom Personal der Düx GmbH vermitteltes oder eingesetztes Personal darf vom Auftraggeber weder direkt noch indirekt für eigene oder fremde Aufträge beschäftigt, beauftragt oder weitervermittelt werden. Dieses Verbot gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Abschluss des jeweiligen Projekts.
2. Bei Verstoß verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe sich nach dem entstandenen Schaden richtet, mindestens jedoch 1.500 € pro betroffener Person. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
3. Diese Regelung gilt europaweit und unabhängig vom Sitz des Auftraggebers.

IX. Schlussbestimmungen
1. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Es gilt das Recht der Europäischen Union in Verbindung mit dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Soweit gesetzlich zulässig, ist Köln (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand.
4. Diese AGB gelten für Vertragsverhältnisse innerhalb Europas, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.